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   OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13   

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https://dejure.org/2013,37258
OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13 (https://dejure.org/2013,37258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 5 LA 5/13 (https://dejure.org/2013,37258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 (https://dejure.org/2013,37258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 BeamtVG; § 50 Abs. 2 BAT; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von Sonderurlaub unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge zwecks Durchführung eines sonderpädagogischen Aufbaustudiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von Sonderurlaub unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge zwecks Durchführung eines sonderpädagogischen Aufbaustudiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von Sonderurlaub unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge zwecks Durchführung eines sonderpädagogischen Aufbaustudiums

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Das Merkmal der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 NBeamtVG setzt voraus, dass der spätere Beamte in dem maßgeblichen Zeitraum seinen Dienst in Erfüllung des mit dem Dienstherrn abgeschlossenen Arbeitsvertrages geleistet hat (wie BVerwG, Urteil vom 15.12.1981,BVerwG 6 C 31.77, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 15.12.1981 - BVerwG 6 C 31.77 -) setze das Merkmal einer "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" voraus, dass der spätere Beamte aufgrund des Arbeitsvertrages tatsächlich Dienst geleistet habe, denn nur dann könne er während der Beschäftigungszeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben haben, welche Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen seien.

    Das Verwaltungsgericht hat die Auslegung des Merkmals der "Tätigkeit" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG zu Recht anhand des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 15. Dezember 1981 (- BVerwG 6 C 31.77 -, juris) vorgenommen.

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03

    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über die Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) jedenfalls dann nebeneinander anwendbar, wenn die sich aus ihnen ergebenden Rechtsfolgen von unterschiedlichem Gewicht sind, indem sie die rechtsanwendende Verwaltung in unterschiedlichem Maße binden (BVerwG, Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 6.03 -, juris Rn. 14).

    Daher ist die Vorschrift des § 10 NBeamtVG, wonach bestimmte Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig anerkannt werden "sollen", neben der Vorschrift des § 12 NBeamtVG, wonach der Dienstherr diese Zeiten anerkennen "kann", anwendbar, wobei die Anwendung des § 10 NBeamtVG als die "stärkere" Vorschrift ("soll") der Anwendung von § 12 NBeamtVG vorgeht (vgl. Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 10 Rn. 122f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.2004, a. a. O., Rn. 14f.).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Bei Streitigkeiten, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten geht, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an § 52 Abs. 1 GKG und bemisst den Streitwert in Anwendung der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 59.99 -, juris Rn. 5) entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (Nds. OVG, Beschluss vom 2.4.2012 - 5 LB 198/10 - Beschluss vom 3.4.2012 - 5 LA 307/10 - Beschluss vom 7.2.2013 - 5 LA 36/12 - vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2006 - 2 OA 655/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 LA 36/12

    Tätigkeit als Lehrkraft und Erziehung von Schülern in eigener pädagogischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Bei Streitigkeiten, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten geht, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an § 52 Abs. 1 GKG und bemisst den Streitwert in Anwendung der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 59.99 -, juris Rn. 5) entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (Nds. OVG, Beschluss vom 2.4.2012 - 5 LB 198/10 - Beschluss vom 3.4.2012 - 5 LA 307/10 - Beschluss vom 7.2.2013 - 5 LA 36/12 - vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2006 - 2 OA 655/06 -).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 2 B 59.99

    Bezeichnung des entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatzes der angefochtenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
    Bei Streitigkeiten, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten geht, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an § 52 Abs. 1 GKG und bemisst den Streitwert in Anwendung der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 59.99 -, juris Rn. 5) entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (Nds. OVG, Beschluss vom 2.4.2012 - 5 LB 198/10 - Beschluss vom 3.4.2012 - 5 LA 307/10 - Beschluss vom 7.2.2013 - 5 LA 36/12 - vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2006 - 2 OA 655/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    Das ergebe sich aus den - sodann eingerückt zitierten - Ausführungen des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2013- 5 LA 5/13 -, juris, Rn. 18 und 19, nach denen die dort in Rede stehende arbeitsvertraglich geschuldete Durchführung eines Aufbaustudiums durch einen sonderbeurlaubten Beamten auch in Ansehung der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn darstellte.

    - Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 -, juris - nicht durchgreifend in Frage gestellt.

    Das gilt namentlich auch mit Blick auf eine etwaige Abweichung des hiesigen Urteils von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2013- 5 LA 5/13 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    - Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 -, juris - nicht durchgreifend in Frage gestellt.

    Das gilt namentlich auch mit Blick auf eine etwaige Abweichung des hiesigen Urteils von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2013- 5 LA 5/13 -.

  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

    b) Eine die Revision eröffnende Rechtssatzdivergenz ist auch nicht dargelegt, soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht weiche in seinem Urteil von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 - (juris) ab.
  • VG Osnabrück, 16.07.2019 - 3 A 331/17

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Zwar ist diese Vorschrift als Sollvorschrift grundsätzlich gegenüber den Kannvorschriften der §§ 11, 12 NBeamtVG vorrangig zu prüfen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 -, juris, Rn. 16).

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass ein Aufbaustudium während einer Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn als ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach § 10 NBeamtVG anerkannt worden ist (siehe hierzu VG Hannover, Urteil vom 15. November 2012 - 2 A 670/11 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2015 - 5 LA 144/14

    Anerkennung von Vordienstzeiten aus Angestelltenverhältnis bei eingetragenem

    Bei Streitigkeiten, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten geht, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an § 52 Abs. 1 GKG und bemisst den Streitwert in Anwendung der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 59.99 -, juris Rn. 5) entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (Nds. OVG, Beschluss vom 2.4.2012 - 5 LB 198/10 - Beschluss vom 3.4.2012 - 5 LA 307/10 - Beschluss vom 7.2.2013 - 5 LA 36/12 - Beschluss vom 18.12.2013 - 5 LA 5/13 -, juris Rn. 22).
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

    Die Vorschrift des § 10 NBeamtVG ist neben der Vorschrift des § 12 NBeamtVG anwendbar, wobei die Anwendung des § 10 NBeamtVG als die "stärkere" Vorschrift ("soll") der Anwendung von § 12 NBeamtVG ("kann") vorgeht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2013 - 5 LA 5/13 - juris).
  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.642

    Beurlaubung zur Erlangung der Fachhochschulreife grundsätzlich keine

    Das Merkmal der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn setzt voraus, dass der spätere Beamte in der maßgebenden Zeit aufgrund des Dienst- oder Arbeitsvertrages auch tatsächlich Dienst geleistet hat (std. Rspr. vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1981 - 8 C 31.77 - juris Rn. 21 m. w. N.; NdsOVG, B.v. 18.12.2013 - 5 LA 5/13 - juris Rn. 18; siehe auch: Weinbrenner/Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Stand Mai 2016, § 10 Rn. 37), was bei der Klägerin aufgrund des ihr gewährten Sonderurlaubs in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum nicht der Fall war.
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